Preise
Themenführung, Stadtführung/-rundfahrt
in deutscher Sprache
€ 133,00 pro Gruppe
jede weitere Stunde € 38,00
Themenführung, Stadtführung/-rundfahrt
in französischer Sprache
€ 157,00 pro Gruppe
jede weitere Stunde € 47,00
Die Führungen finden bei jedem Wetter statt.
In diesen Preisen sind keine Eintrittspreise für Museen, Kirchen, Burg, usw. enthalten.
Bei Stadtrundgängen ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen (einschließlich Kinder) begrenzt. Eltern haften für Ihre Kinder.
Konditionen
Buchung
Mit der mündlichen bzw. schriftlichen Anmeldung erteilt der Auftraggeber der Gästeführerin einen verbindlichen Auftrag für eine Führung. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der Gästeführerin schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
Leistungsumfang / Gruppenstärke
Die geschuldete Leistung besteht aus der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die Angaben zur Dauer der Führungen sind etwaige Angaben.
Bei Stadtrundgängen beträgt die Teilnehmerzahl maximal 20 Personen einschließlich Kinder. Wenn die Gruppenstärke überschritten wird, muss ein/e weiterer/e Gästeführer/in beauftragt werden.
Verspätung
Für die Berechnung des Honorars gilt das Eintreffen der Gruppe bzw. spätestens der vereinbarte Zeitpunkt als Führungsbeginn. Bei einer Verspätung muss der Kunde die Gästeführerin benachrichtigen. Die Gästeführerin verpflichtet sich 30 Minuten ab vereinbartem Zeitpunkt am festgelegten Treffpunkt zu warten.
Bei einer Verspätung des Auftraggebers muss zwischen diesem und der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten wird. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Stadtführerin im Anschluß keinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn die ursprüngliche Führungsdauer beibehalten wird, werden Wartezeit und Führungsdauer addiert und ein Aufpreis von 38,00 € (deutsche Führungen) bzw. 47,00 € (französische Führungen) pro angefangene Stunde für die Verlängerung fällig.
Hat sich der Kunde spätestens nach Ablauf dieser 30 Minuten bei der Stadtführerin nicht gemeldet, ist diese zur Absage der Führung berechtigt. Ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars wird in diesem Fall in Rechnung gestellt.
Preise und Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar am Ende der Führung vom Auftraggeber zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Schecks oder Kreditkarten wird nicht akzeptiert. Bei Firmenkunden kann eine Rechnungsstellung auf Wunsch erfolgen.
Eintrittsgelder (z.B. Burg, Kirchen, Museen) bzw. die Bratwurst am Ende der Bratwurstführung und sonstige Kosten (wie z.B. Verpflegungskosten, Beförderungskosten, Parkgebühren, Stadtpläne/Prospekte/Museumsführer sofern kostenpflichtig, u.ä.) sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden vor Ort bezahlt werden.
Stornierung
Der Auftraggeber ist berechtigt bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin den Auftrag kostenfrei zu stornieren. Bei einer späteren Kündigung ist das Honorar in voller Höhe fällig. Im Falle einer Verhinderung ihrerseits versucht die Gästeführerin einen adäquaten Ersatz zu finden.
Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Wegfall von Teilleistungen bzw. die Kürzung einer Führung auf Wunsch des Auftraggebers berechtigt nicht zum Einbehalt des Honorars oder zur Honorarkürzung.
Haftung
Die Gästeführerin haftet nicht für Fremdleistungen (Verpflegungsbetrieben, Träger von Sehenswürdigkeiten, u.ä). Die Haftung der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist maximal auf die Höhe des Führungshonorars begrenzt.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Konditionen an.